23.06.2026 Inneres — Antwort — hib 507/2026

Richtung Syrien oder Irak ausgereiste Islamisten

 

Berlin: (hib/STO) Über Richtung Syrien und Irak ausgereiste Islamisten berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6431(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6162(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu mehr als 1.150 deutschen Islamisten beziehungsweise Islamisten aus Deutschland vor, die seit 2011 in Richtung Syrien/Irak gereist sind und sich mit hoher Wahrscheinlichkeit aktuell dort aufhalten beziehungsweise aufgehalten haben.

 

Davon sind 25 Prozent weiblich, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Zu etwa 65 Prozent der gereisten Personen lägen konkrete Anhaltspunkte vor, „dass sie auf Seiten des sogenannten Islamischen Staates (IS), der al-Qaida oder nahestehenden Gruppierungen sowie anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilnehmen beziehungsweise teilgenommen haben oder diese in sonstiger Weise unterstützen beziehungsweise unterstützt haben“.

 

Die meisten Ausreisen waren laut Vorlage in den Jahren 2013 bis 2015 zu verzeichnen. In den Folgejahren seien die Zahlen sukzessive zurückgegangen. Seit 2019 würden nur noch vereinzelt Ausreisen registriert.

 

Mehr als die Hälfte der gereisten Personen besitzt den Angaben zufolge die deutsche Staatsangehörigkeit. Hierzu zählten auch Personen, die neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.

 

Etwa 40 Prozent der gereisten Personen kehrten bislang nach Deutschland zurück, wie die Bundesregierung ferner schreibt. Mindestens 30 Personen haben danach Deutschland nach ihrer Rückkehr aufgrund behördlicher Maßnahmen wie beispielsweise einer Abschiebung zwischenzeitlich wieder verlassen beziehungsweise sind freiwillig in einen Drittstaat ausgereist.

 

Wie aus der Vorlage zudem hervorgeht, wurde nach Kenntnisstand der Bundesregierung aktuell gegen 324 der zurückgekehrten Personen ein Ermittlungsverfahren aufgrund von Straftaten eingeleitet, die im Zusammenhang mit deren Ausreise in Richtung Syrien beziehungsweise Irak stehen. „Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bisher 133 Personen verurteilt“, heißt es in der Antwort des Weiteren. 101 Ermittlungsverfahren seien danach aktuell noch anhängig und 139 Verfahren vorläufig eingestellt worden, Hier sei zu beachten, dass gegen eine Person auch mehrere Verfahren mit unterschiedlichen Verfahrensständen geführt werden können.