23.06.2026 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 508/2026

Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung stärken und eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen. Das ist das Ziel eines entsprechenden Gesetzentwurfes der Bundesregierung (21/6584(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der am Freitag dieser Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht.

„Die Erfahrungen der Strafverfolgungspraxis zeigen eindrücklich, dass die im Jahr 2016 neu gefassten Menschenhandelstatbestände in den Paragrafen 232 bis 233a des Strafgesetzbuches (StGB) überarbeitungsbedürftig sind. Auch die vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN) im Jahr 2021 vorgelegten Evaluationsergebnisse belegen, dass erheblicher Reformbedarf besteht“, betont die Regierung im Entwurf.

Um die Praxistauglichkeit der Vorschriften zu verbessern, soll deshalb im Zuge der Umsetzung der Änderungsrichtlinie Menschenhandel auch eine grundlegende Überarbeitung des Menschenhandelsstrafrechts erfolgen. Die Tatbestände sollen übersichtlicher gestaltet und bestehende Widersprüche innerhalb des Systems der Paragrafen 232 ff. StGB sowie zu anderen Tatbeständen - insbesondere im Bereich der Prostitution und sonstigen sexuellen Handlungen gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung - durch stimmige und handhabbare Regelungen aufgelöst werden.