Gesetzentwurf zur Unternehmensstatistikreform vorgelegt
Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung möchte die amtlichen Wirtschaftsstatistiken modernisieren und die bürokratischen Berichtspflichten für Unternehmen reduzieren. Dazu hat sie den Entwurf eines Ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes„ (21/6586(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorlegt, den der Bundestag am Donnerstag ohne Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überweisen will.
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Reduzierung nationaler Berichtspflichten im Bereich der amtlichen Unternehmensstatistiken, die nicht auf EU-Vorgaben beruhen, sowie die grundlegende Modernisierung des Systems der Unternehmensstatistiken. Dies soll durch die Zusammenfassung auf nur noch eine Struktur- und eine Konjunkturerhebung über alle Wirtschaftszweige hinweg nach einem neuen Stichprobenmodell erreicht werden.
Der Gesetzentwurf verfolgt laut Bundesregierung zwei miteinander verknüpfte Ziele: Zum einen würden erste Maßnahmen realisiert zum Rückbau nationaler Berichtspflichten im Bereich der amtlichen Statistik, die nicht auf EU-Vorgaben beruhen, “entsprechend den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode„. Auch würden Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda im Bereich Unternehmensstatistik umgesetzt. Zum anderen müsse das System der Unternehmensstatistiken grundlegend modernisiert werden, um auch dauerhaft belastbare Ergebnisse liefern zu können.