Aufarbeitung des Kolonialismus und Restitutionen
Berlin: (hib/AW) Das Auswärtige Amt fördert im Rahmen des Kulturerhaltprogramms in den Jahren 2025 bis 2026 die Restaurierung der Alten Feste in der namibischen Hauptstadt Windhuk mit insgesamt 210.000 Euro und den Erhalt der Massengräber von Herero und Nama in Swakopmund mit insgesamt 40.717 Euro. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6294(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5859(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Erinnerungskultur zum Kolonialismus und zur Restitutionspolitik des Bundes mit.
Der Antwort zufolge will der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsminister Wolfram Weimer, im Herbst dieses Jahres ein Papier zu zentralen Handlungsfeldern der Aufarbeitung des Kolonialismus vorlegen. Eine konkrete Festlegung und Prüfung des Standorts für den im Koalitionsvertrag vereinbarten Erinnerungsort zum Kolonialismus sei bislang nicht erfolgt.
Für die Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten stehen nach Angaben der Bundesregierung im Zuständigkeitsbereich des BKM im Jahr 2026 Haushaltsmittel in Höhe von 600.000 Euro zur Verfügung. Mit der Förderung des Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (DZK) finanziere der BKM zudem zahlreiche Provenienzforschungsprojekte im Bereich der Aufarbeitung des Kolonialismus. Bis Anfang 2027 soll eine gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen getragene Konzeption zur Einrichtung eines interdisziplinären und internationalen Expertennetzwerks zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten vorliegen.