24.06.2026 Finanzen — Ausschuss — hib 512/2026

Finanzausschuss lehnt Energiesteuersenkungen ab

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch von der AfD-Fraktion geforderte umfangreiche Steuersenkungen auf Energie abgelehnt. In der vom amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke) geleiteten Sitzung lehnten alle anderen Fraktionen einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/6332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab, mit dem sie die Energie- und Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum senken wollte. Nur die AfD-Fraktion stimmte dafür.

Zur Begründung erklärte die Fraktion, im internationalen Vergleich weise Deutschland eine der höchsten Steuer- und Abgabenlasten auf Energieerzeugnisse und elektrischen Strom auf. Diese historisch beispiellose Kostenkrise bedrohe das Fundament des Wirtschaftsstandortes, führe zu einem massiven Kaufkraftverlust der Bürger und forciere eine schleichende Deindustrialisierung. Die Deindustrialisierung lasse sich bereits an den rückläufigen staatlichen Einnahmen aus der Energiesteuer erkennen, die von 40,68 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 37,6 Milliarden Euro im Jahr 2025 gesunken seien. Dieser Rückgang sei kein Zeichen eines positiven Effizienzwandels, sondern unmissverständlicher Ausdruck einer erzwungenen Produktionsdrosselung und eines dramatischen wirtschaftlichen Abschwungs. Durch die vorgeschlagene Steuersenkung würden Bürger und Unternehmen um 21 Milliarden Euro pro Jahr entlastet.

Von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde auch ein weiterer Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/6333(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz künftig dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent statt bisher 19 Prozent besteuern wollte. Nur die AfD-Fraktion stimmte dafür. Die größte Entlastung werde Haushalten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen zugute kommen, bei denen Energieausgaben einen sehr hohen Anteil des monatlichen Budgets beanspruchen würden, heißt es. Die Entlastung soll in diesem Jahr 4,5 Milliarden Euro betragen und im nächsten Jahr neun Milliarden.