24.06.2026 Inneres — Antwort — hib 513/2026

Bedeutung der Vermögensabschöpfung bei OK-Bekämpfung

Berlin: (hib/STO) Die Bedeutung der Vermögensabschöpfung bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/6567(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6271(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach ist die OK-Bekämpfung durch den „Follow the money“-Ansatz ein „zentraler Pfeiler“ der Strategie der Bundesregierung, um kriminellen Strukturen auf allen Ebenen Gewinne und Mittel für Reinvestitionen zu entziehen. Der von der Bundesregierung am 25. Februar 2026 vorgelegte Gemeinsame Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität enthalte daher „eine Vielzahl von Maßnahmen, um kriminelle Netzwerke noch konsequenter zu bekämpfen und ihnen die finanzielle Grundlage für weitere Straftaten zu entziehen“.

Wie die Bundesregierung des Weiteren ausführt, bildet die Vermögensabschöpfung neben der Kriminalprävention und der konsequenten Sanktionierung des strafrechtswidrigen Verhaltens die dritte Säule der Kriminalitätsbekämpfung. Maßnahmen der Vermögensabschöpfung stünden stets in Abhängigkeit davon, gegen welche Personen Ermittlungsverfahren geführt werden und ob Erkenntnisse dahingehend gewonnen werden können, dass Beschuldigte oder Dritte im Sinne der Paragrafen 73 ff. des Strafgesetzbuches etwas aus der Straftat erlangt haben. „Die Bundesregierung arbeitet derzeit entsprechend des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag an einer Optimierung der Vermögensabschöpfung“, heißt es in der Antwort weiter.