24.06.2026 Verkehr — Ausschuss — hib 514/2026

Grünes Licht für Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Berlin: (hib/AW) Der Verkehrsausschuss hat dem von der Bundesregierung vorgelegten Infrastruktur-Zukunftsgesetz grünes Licht erteilt. Der Ausschuss billigte in seiner Sitzung am Mittwoch den Gesetzentwurf (21/4099(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Oppositionsfraktionen. Über den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung wird der Bundestag am Freitag in zweiter und dritter Lesung abschließend beraten und abstimmen. Abgelehnt hingegen wurde mit den Stimmen der Koalition und der AfD bei Enthaltung der Linken ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (21/4458(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben im Schienennetz.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren insbesondere im Verkehrs- und im Energiesektor für den Bereich Verkehr und Energie steigern. Durch Verfahrenserleichterungen für die Bundesverkehrsverwaltung ließen sich zukünftig deutlich mehr Verkehrsinfrastrukturvorhaben als bisher planerisch vorbereiten und zur Genehmigungsreife führen, heißt es im Gesetzentwurf. So sollen mit dem Gesetz wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Infrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. Davon erfasst sind dem Entwurf zufolge auch alle Projekte, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden.

Die Opposition sieht die Ausweitung des „überragenden öffentlichen Interesse“ äußerst kritisch. Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, den der Ausschuss gegen das Votum von AfD, Grünen und Linken annahm, sei dieses „überragende öffentliche Interesse“ noch einmal ausgeweitet worden, zum Beispiel auf Flughäfen. AfD und Linke bezweifelten übereinstimmend, dass dies verfassungsgemäß sei und deuteten die Möglichkeit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Grüne und Linke monierten zudem eine fehlende Fokussierung auf den Ausbau der Schieneninfrastruktur und Einschnitte beim Natur- und Umweltschutz.