Umsetzung des Kensington-Vertrages
Berlin: (hib/CHE) Der britische und der deutsche Gewerkschaftsdachverband haben keine formelle Rolle in der Umsetzung des Kensington-Vertrags. Das Bezugnehmen auf die Themen, die zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem britischen Ministerium für Arbeit und Renten für die weitere Zusammenarbeit im Vertrag vereinbart wurden, geht allein auf die Initiative der Gewerkschaften zurück. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6569(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/6219(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. I
n der Antwort heißt es weiter: „Das BMAS und der britische Counterpart unterstützen dieses Vorgehen und regen an, in der weiteren Zusammenarbeit auch die Arbeitgeberseite einzubeziehen.“ Der Kensington-Vertrag über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ist im März 2026 vom Bundestag ratifiziert worden.