Strengere Regeln für das Umweltklagerecht beschlossen
Berlin: (hib/SAS) Der Umweltausschuss hat am Mittwoch grünes Licht für die von der Koalition geplanten Änderungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) gegeben. Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen nahm der Ausschuss den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (21/4146(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der zuvor von den Koalitionsfraktionen per Änderungsantrag angepassten Fassung an.
Demnach soll das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz künftig auch für klagende Einzelpersonen gelten und eine verschärfte Missbrauchsklausel sowie eine Mitwirkungspflicht der Umweltverbände enthalten.
Die Union betonte, dass die vorgesehenen Änderungen Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen würden. In Gerichtsverfahren sollen Anfechtungsklagen gegen Projekte in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Laut den Änderungen der Koalitionsfraktionen soll das Gleiche auch für Vorhaben gelten, die dem Klimaschutz, der Klimaanpassung und der Ernährungssicherheit dienen. Ausgenommen bleiben allerdings Tierhaltungsanlagen.
Eine weitere Änderung betrifft das Anerkennungsverfahren von Umweltverbänden. Bei Zweifeln an der Anerkennung eines Umweltverbands soll die zuständige Behörde verpflichtet werden, diese zu überprüfen. Die SPD betonte im Ausschuss, dass sich Umwelt- und Naturschutzverbände somit nicht, wie ursprünglich geplant, alle fünf bis zehn Jahre wieder anerkennen lassen müssten. Die nun gefundene Regelung entbürokratisiert also die Überprüfung der Verbände.
Vonseiten der Opposition kam Kritik. Die AfD zweifelte vor allem daran, dass sich mit der Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes tatsächlich eine Beschleunigung der Verfahren erreichen lasse. Grund dafür sei, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzesvorhaben zwei Anliegen verfolge. So solle es neben der Beschleunigung von Infrastrukturprojekten auch der Umsetzung von EU-Vorgaben dienen.
Tatsächlich muss das UmwRG geändert werden, da die Anerkennungskriterien für Umweltverbände bislang zu streng gefasst sind. Vor allem der Europäische Gerichtshof und die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention hatten die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten als unzureichend gerügt.
Ein AfD-Vertreter warnte, die Novelle werde den Anwendungsbereich vergrößern und damit auch die Angriffsfläche für Klagen. Er sei nicht überzeugt, dass die Gesetzesänderungen für weniger Klagen und weniger Bürokratie sorgen könnten. Es sei sogar zu befürchten, dass sich Streitigkeiten verlagerten. Seine Fraktion dringe daher eher darauf, das EU-Recht mit Blick auf die Klage- und Beteiligungsrechte von Umweltverbänden zu ändern. Dass sich EU-Recht ändern lasse, hätten die Reformen im Asylbereich gezeigt.
Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke warfen der Koalition vor, die Beteiligungsrechte von Umweltverbänden zu beschneiden und Naturschutzstandards massiv abzusenken. Union und SPD hätten die Missbrauchsklausel ohne Not verschärft, obwohl es keinen Missbrauch des Umweltklagerechts durch Umweltverbände gebe, so ein Mitglied der Grünen im Ausschuss. Auf seine schriftliche Frage hin habe die Bundesregierung keinen einzigen Fall nennen können. Kritik übte die Fraktion auch an der faktischen Einführung der materiellen Präklusion durch die Mitwirkungspflicht für Umweltverbände. Diese zwinge klagende Umweltverbände, alle Einwände gegen ein Infrastrukturprojekt bereits im Verwaltungsverfahren vorzubringen. Nachträglich vorgebrachte Argumente im Gerichtsprozess seien dann nicht mehr zulässig. Dies sei europarechtswidrig.
Die Linke kritisierte zudem, dass die Koalition versuche, Umweltverbände pauschal in Zweifel zu ziehen. In Zeiten, in denen demokratische Institutionen unter Druck stünden, sei es aber eigentlich gerade ihre Aufgabe, die Zivilgesellschaft zu schützen und zu unterstützen. Mit dem gleichzeitig im Bundestag beratenen Infrastruktur-Zukunftsgesetz (21/4099(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibe sie überdies nahezu für jegliches Infrastrukturvorhaben ein überragendes öffentliches Interesse fest und dränge damit Umweltbelange ins Abseits, monierte eine Linken-Abgeordnete. Zu dieser Schlechterstellung des Umweltrechts kämen der Wegfall der aufschiebenden Wirkung durch Klagen und ein Generalverdacht gegen Umweltverbände hinzu.
Auch Sachverständige hatten in einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss(Interner Link) rechtliche Bedenken gegen den Entwurf geäußert.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes(Interner Link) soll am morgigen Donnerstag im Plenum abschließend beraten werden.