24.06.2026 Finanzen — Antrag — hib 521/2026

Grüne wollen Übergewinne steuerlich belasten

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Übergewinnsteuer als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer vorlegen, um Übergewinne steuerlich zu erfassen, Preise zu dämpfen und Krisenlasten gerecht zu verteilen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/6649(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dafür soll ein Steuersatz von mindestens 33 Prozent vorgesehen und ein branchenunabhängiger Anwendungsbereich festlegt werden.

Dafür wird eine neue Definition des „Übergewinns“ vorgeschlagen, um eine bestehende Lücke im Steuerrecht zu schließen. Gegenstand der Übergewinnsteuer soll nicht der Gewinn als solcher sein, sondern „die übermäßige Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und weitergegebenen Preisen unter oligopolistischen Strukturbedingungen“, wie es in dem Antrag heißt. Damit werde die Übergewinnsteuer genau jenes Verhalten treffen, das volkswirtschaftlich schädlich sei - „nämlich die Ausnutzung von Marktmacht gegenüber der Endverbraucherin und dem Endverbraucher“.

Die geopolitische Ausnahmesituation durch die Sperrung der Straße von Hormus habe auf den globalen Energiemärkten zu drastischen Konsequenzen geführt, heißt es in dem Antrag. Der Rohölpreis sei zeitweise bis auf 118 US-Dollar je Barrel gestiegen. Diese krisenbedingte Preiserhöhung habe für Wirtschaft und Gesellschaft gravierende Auswirkungen: „Steigende Energiekosten befeuern die Inflation, verteuern Güter des täglichen Bedarfs und belasten Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Haushalte sowie energieintensive Industriezweige gleichermaßen“, schreiben die Abgeordneten. Berechnungen hätten gezeigt, dass beispielsweise Mineralölkonzerne in Deutschland in den ersten Wochen des Iran-Krieges täglich 21 Millionen Euro Zusatzgewinn eingefahren hätten. Es seien nicht einfach nur erhöhte Einkaufspreise weitergegeben worden, sondern zusätzlich sei noch ein deutlicher Gewinn auf den Preis aufgeschlagen worden. Die Einführung einer Übergewinnsteuer sei geboten, um in Krisenzeiten marktbedingte Fehlverteilungen zu korrigieren, dem Missbrauch von angebotsseitiger Marktmacht entgegenzuwirken, und vor allem einen inflationären Preisschock für Verbraucherinnen und Verbraucher abzuwenden, fordern die Abgeordneten.