24.06.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Ausschuss — hib 522/2026

Digitalausschuss stimmt für Bundeserprobungsgesetz

Berlin: (hib/LBR) Der Digitalausschuss hat den Weg für das Bundeserprobungsgesetz frei gemacht. Mit diesem sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Erprobungsräume, regulatorisches Lernen und den Transfer von Erkenntnissen in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft verbessert werden.

Für den im parlamentarischen Verfahren geänderten Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens“ (21/218(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der nun „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Erprobungsfreiräume“ heißen soll, stimmten am Mittwochnachmittag die Koalitionsfraktionen von Union und SPD. Gegen den Entwurf, der sich seit Ende Mai 2025 im parlamentarischen Verfahren befindet, stimmte die Linksfraktion. Die Fraktionen von AfD und Grünen enthielten sich. Der Entwurf steht am Donnerstagabend zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenum.

Vor der Abstimmung nahm der Ausschuss mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mit Erweiterungen an. Kern dessen ist eine allgemeine Erprobungsklausel. Mithilfe dieser sollen Maßnahmen zur zeitlichen Optimierung, zur Senkung der Kosten von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren oder zur Verwaltungsdigitalisierung vor Ort erprobt, ausgewertet und bei positiver Bewertung als Regelung bundesweit vorgeschlagen werden können.

Laut Änderungsantrag sind zudem sechs fachgesetzliche Experimentierklauseln vorgesehen, darunter etwa im Onlinezugangsgesetz zur Erprobung der Europäischen Brieftasche für die digitale Identität oder im Jugendschutzgesetz zur praktischen Erprobung von automatisierten Bewertungssystemen bei der Vergabe von Alterskennzeichen. Auch Probeläufe im Gesundheitswesen, bei der Registermodernisierung in der Wirtschaft, im Telekommunikationsbereich und im Luftverkehr sollen ermöglicht werden.

Die neuen Erprobungsfreiräume sollen Innovationen schneller in die Praxis bringen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken, wie Vertreter von Union und SPD in der Debatte erläuterten. Ein Unionabgeordneter betonte, der Leitgedanke sei Ausprobieren statt Abwarten. Zudem stärke die Koalition das regulatorische Lernen und die Lernfähigkeit im Recht. Aus der SPD-Fraktion wurde auf die Hinweise aus der Expertenanhörung Ende Mai verwiesen, die geprüft und berücksichtigt worden seien. Dies zeige, dass auf das parlamentarische Verfahren Verlass sei.

Die AfD lobte, dass der Änderungsantrag die wichtigsten Kritikpunkte aufgreife, Missbrauchspotenzial weitgehend reduziert sowie Zuständigkeiten konkretisiert worden seien. Allerdings bestehe unter anderem die Gefahr von Kompetenzgerangel und willkürlichen Entscheidungen ohne Begründungen, sagte ein Vertreter der Fraktion und kündigte einen Änderungsantrag für die morgige Abstimmung im Plenum an.

Die Grünen betonten, Gesetzentwurf und Änderungsantrag konzentrierten sich vor allem auf wirtschaftliche Komponenten und die Genehmigungsphase vor der Erprobung. Es fehle insbesondere ein breiterer Innovationsbegriff, der etwa auch ökologische oder soziale Innovationen berücksichtige. Ebenso fehle eine gesetzliche Grundlage für das Innovationsportal, um Berichte über die Aktivitäten der Reallabore, aber auch Vernetzung zu ermöglichen, sagte ein Vertreter und verwies dabei auf einen Entschließungsantrag, der am Donnerstag zur Abstimmung steht.

Die Linksfraktion erklärte, eine allgemeine Erprobungsklausel sei abzulehnen. Regulatorisches Lernen könne zudem nur dann erfolgreich sein, wenn Projekte verpflichtend mit wissenschaftlichen Methoden und extern evaluiert würden. Dass nicht alle laufenden Projekte öffentlich einsehbar sein müssen, gehe nicht, hieß es weiter.