25.06.2026 Sport und Ehrenamt — Anhörung — hib 523/2026

Sachverständige sehen Änderungsbedarf bei Sportfördergesetz

Berlin: (hib/HAU) Die von der Bundesregierung im Sportfördergesetz geplante Schaffung einer Spitzensport-Agentur in Form einer öffentlich-rechtlichen Stiftung als zentrale Stelle für die Spitzensportförderung des Bundes ist von den zu einer öffentlichen Anhörung des Sportausschusses am Mittwoch geladenen Sachverständigen als wichtiger Reformschritt begrüßt worden. Zur konkreten Ausgestaltung des Gesetzentwurfes „zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur“ (21/5921(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gab es gleichwohl eine Vielzahl an Einwendungen.

Umstritten war unter anderem die Besetzung des Stiftungsrates der Spitzensport-Agentur, dem laut Entwurf zwei Mitglieder des Bundestages, drei Vertreter der Bundesregierung ein Ländervertreter sowie drei Abgesandte des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) als Vertreter des organisierten Sports angehören sollen. Nachbesserungen wurden auch bei der Bezahlung und sozialen Absicherung von Athletinnen und Athleten sowie der Trainerinnen und Trainer gefordert.

Die Förderung des Spitzensports werde erstmalig auf eine spezialgesetzliche Grundlage gestellt, heißt es im Gesetzentwurf. Gleichzeitig sollen Grundsteine für einen effizienteren Einsatz der Bundesmittel gelegt werden. Die Spitzensport-Agentur solle über eigene sportfachliche Expertise verfügen sowie die Förderung und sportfachliche Steuerung in den Kernbereichen des Spitzensports unabhängig und aus einer Hand gewährleisten, schreibt die Bundesregierung.

DOSB-Vorstandsmitglied Olaf Tabor vermisst in dem Entwurf den Satz: „Der Bund ist für die Finanzierung des Spitzensportes auf Bundesebene zuständig.“ Zwar sei man sich auf allen Ebenen darüber einig. Warum es nicht in dem Gesetz so festgeschrieben werde, sei ihm nicht verständlich, so Tabor. Der DOSB-Vertreter beklagte mit Blick auf die Besetzung des Stiftungsrates eine fehlende Augenhöhe zwischen Politik und Sport. Er warb für einen zusätzlichen Sitz für den Sport. Auch dann sei noch sichergestellt, dass ein entsprechendes Prä für die Politik erhalten bleibe. Die noch zu wählenden zwei Vorstände der Spitzensport-Agentur müssten eine Steuerungsfähigkeit für das System haben, so Tabor weiter. Sie bräuchten eine Beschlusskompetenz für Förderrichtlinien und Förderkonzepte.

Hans-Jörg Michels, Präsident des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS), forderte einen Sitz für den DBS im Stiftungsrat. Die Wirksamkeit der künftigen Spitzensportförderung - auch im Kontext der geplanten Bewerbung Deutschlands für Olympische und Paralympische Spiele - hänge maßgeblich davon ab, in welchem Umfang es gelingt, den paralympischen Sport strukturell, verbindlich und gleichberechtigt im Fördersystem zu verankern. „Wenn wir gleiche Chancen und gleiche Leistungsbedingungen schaffen wollen, müssen die Belange des Parasports verbindlich in den Strukturen und Systemen verankert werden, sagte Michels.

Für die Erweiterung des Stiftungsrates auf zehn Mitglieder sprach sich der Geschäftsführer der Athletenvereinigung “Athleten Deutschland„, Johannes Herber, aus. Es brauche eine Mitbestimmung von Athletinnen und Athleten. Sie müssten am Tisch sitzen, wenn Entscheidungen getroffen werden. Die Entsendung eines Mitgliedes von Athleten Deutschland in den Stiftungsrat würde seiner Ansicht nach auch die Akzeptanz der Spitzensport-Agentur stärken, insbesondere, wenn die Auswirkungen ihrer Entscheidungen unangenehm seien. Im Interesse der Sicherheit und des Schutzes von Sportlerinnen und Sportler sollte laut Herber der Safe-Sport Code des DOSB zur Förderbedingung werden. Eigenerklärungen der Verbände dürften künftig nicht mehr ausreichen. Gewalt unterhalb der strafrechtlichen Grenze müsse justiziabel werden, forderte der Geschäftsführer von Athleten Deutschland.

Die Hockey-Nationalspielerin Charlotte Stapenhorst begrüßte die im Gesetz vorgesehene direkte Athletenförderung. Wie Herber kritisierte auch sie die mangelnde Beteiligung der Athletinnen und Athleten an Entscheidungen, “dabei geht es dabei unmittelbar um unsere Lebens- und Arbeitsbedingungen„. Vor allem aber, so Stapenhorst, beantworte der Entwurf nicht die soziale Frage des Spitzensports. Er enthalte keine Regelungen zur Krankenversicherung während der aktiven Karriere, keine Möglichkeiten zum Aufbau von Rentenansprüchen und auch keine Regelung wie Athleten in Phasen von Verletzungen, Krankheiten oder beim Übergang aus dem Spitzensport abgesichert werden, kritisierte sie. “Wenn wir von Athletinnen und Athleten Höchstleistungen erwarten, und erwarten, dass sie Deutschland international vertreten und viele Jahre in den Spitzensport investieren, sollte die staatliche Förderung nicht nur Leistung erwarten, sondern auch Verantwortung übernehmen„, sagte Stapenhorst.

Alfons Hölzl, Sprecher der Ständigen Konferenz der Spitzenverbände im DOSB, forderte eine Festschreibung der Autonomie des Sports. So könne im Gesetz die Formulierung eingefügt werden: “Der organisierte Sport in Deutschland nimmt seine Verantwortung für den Spitzensport eigenständig wahr und der Bund respektiert die Autonomie des organisierten Sports.„ Ebenso wie der DOSB-Vertreter Tabor sprach sich auch Hölzl für eine Verankerung der Finanzierungsverantwortung des Bundes aus. Mit Blick auf die Kann-Bestimmung zur Mehrjährigkeit der Förderung forderte er eine Soll-Bestimmung.

Jürgen Scholz, Sprecher der Konferenz der Landessportbünde (KLSB), betonte die Bedeutung der Olympiastützpunkte. Sie sollten als sportartübergreifende Institution zum regionalen Ansprechpartner und Schnittstellenmanager Bund-Länder im Sportfördergesetz verankert werden, sagte er. Damit würden sie die Schnittstellenfunktion als Bindeglied zum Nachwuchsleistungssport und der Anschlussförderung im Bereich hin zum Spitzensport übernehmen. Außerdem sprach er sich für deutlichere Nachbesserungen bezüglich der Compliance-Regelungen für die Spitzensport-Agentur aus. “Zuwendungsempfänger dürfen nicht im Stiftungsrat sitzen„, betonte er. Die Agentur müsse die nachvollziehbare Mittelvergabe unabhängig organisieren.

Holger Hasse, Präsident des Berufsverbands der Trainerinnen und Trainer im deutschen Sport (BVTDS), forderte für die Trainerinnen und Trainer “eine angemessene Vergütung, faire Arbeitsbedingungen und nachhaltige berufliche Perspektiven.„ Seit mehr als zwei Jahrzehnten sei bekannt, dass der deutsche Spitzensport ein erhebliches Problem im Berufsfeld Trainerinnen und Trainer habe, sagte Hasse. Die Lösungsvorschläge lägen seit Jahren auf dem Tisch, seien aber politisch bislang nicht gewollt. Hasse sprach sich für einen echten Trainertarif aus. Dieser müsse das Ergebnis eines Aushandlungsprozesses zwischen Tarifparteien sein. “Ein solcher Tarifvertrag könnte zu einer attraktiveren fairen Vergütung, zu mehr Planungssicherheit und gleichzeitig zu flexibleren sowie rechtssicheren Arbeitszeitregelungen beitragen„, sagte er.

Dass die PotAS-Kommission in die Spitzensport-Agentur übergehen soll, sei sinnvoll, befand Urs Granacher, Vorsitzender der PotAS-Kommission. Man habe sich bei dem Potenzialanalysesystem in den vergangenen neun Jahren eine hohe Expertise ein Bereich Entwicklung und Evaluation von Potenzialen im deutschen Spitzensport angeeignet, betonte er. Der Erfolg der Spitzensportreform wird seiner Ansicht nach wesentlich davon abhängen, “ob die Spitzensport-Agentur ihre Aufgaben tatsächlich fachlich unabhängig wahrnehmen kann„. Die Agentur dürfe weder politischen Einzelinteressen noch Partikularinteressen einzelner Verbände unterliegen. An der Größe des Stiftungsrats rät der Vorsitzende der PotAS-Kommission festzuhalten. Mit neun Mitgliedern sei das Gremium bereits größer als in früheren Entwurfsfassungen und erreiche die Obergrenze für effiziente Entscheidungsprozesse. Prüfenswert sei jedoch eine ausgewogenere Verteilung der Sitze zwischen Politik und Sport, “wobei sich im Stiftungsrat keine unmittelbaren Zuwendungsempfänger befinden sollten„, sagte Granacher.