Sexuelle Ausbeutung Minderjähriger durch „Grooming Gangs“
Berlin: (hib/STO) „Gruppenbasierte sexuelle Ausbeutung Minderjähriger durch sogenannte Grooming Gangs systematisch erfassen, erforschen und bekämpfen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/6648(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Darin schreibt die Fraktion von einem Fall von „gruppenbasiertem Missbrauch von Minderjährigen durch ausländische Täter“ in Nürnberg. Dort habe die Kriminalpolizei am 18. Mai 2026 die Ermittlungskommission „Kajal“ eingerichtet.
Sie folge Hinweisen zu Vorfällen in Nürnberg, bei denen „Gruppen von Männern mit vorwiegend syrischer, pakistanischer und nordafrikanischer Herkunft gezielt minderjährige Mädchen ansprachen, sie mit Geschenken umwarben, anschließend mit harten Drogen, insbesondere Crystal Meth, in Abhängigkeit brachten und ihnen weitere Betäubungsmittel zuletzt nur noch als Gegenleistung für sexuelle Handlungen oder Prostitution überließen“, heißt es in der Vorlage weiter. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, in die Innenministerkonferenz einen Antrag einzubringen, „wonach die Länder und der Bund vereinbaren, jeweils eigene polizeiliche Ermittlungskommissionen nach dem Vorbild der Ermittlungskommission ,Kajal' einzurichten, um bundesweit weitere Fälle von gruppenbasierter sexueller Ausbeutung Minderjähriger durch ,Grooming Gangs' zu ermitteln und zu bekämpfen“.
Auch dringt die Fraktion auf eine Erweiterung der Bundeslagebilder „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ oder „Menschenhandel und Ausbeutung“ des Bundeskriminalamtes um einen Schwerpunkt zur gruppenbasierten sexuellen Ausbeutung Minderjähriger durch „Grooming Gangs“. Dazu fordert sie unter anderem die „Erstellung einer bundesweiten Erhebung aller bekannten oder hinreichend verdichteten Fälle, die dem Muster entsprechen, einschließlich einer fallbezogenen Strukturanalyse (Zahl der Tatverdächtigen und Opfer je Fall, Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund von Tätern und Opfern, Tatzeiträume, Tatörtlichkeiten sowie Anbahnungs- und Abhängigkeitsmechanismen)“.