25.06.2026 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 524/2026

Beratung über Liste der Berufskrankheiten

Berlin: (hib/CHE) Die Beratungen, ob Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und Depression in Berufen mit hohen psychosozialen Arbeitsbelastungen (sogenannte high strain-Berufe) in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen werden, laufen noch. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6579(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/6077(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke.

Der Ärztlichen Sachverständigenbeirat für Berufskrankheiten (ÄSVB) führe diese Beratungen derzeit durch, eine Prognose, wie lange dies dauere, sei nicht möglich, so die Regierung. Sie verweist aber auf folgenden Umstand: „Lässt sich ein einzelnes traumatisierendes Ereignis feststellen, das auf höchstens eine Arbeitsschicht begrenzt ist und auf das die Entstehung einer PTBS nach den Beweisanforderungen des Unfallversicherungsrechts kausal zurückzuführen ist, erfolgt bereits nach geltendem Recht eine Anerkennung als Arbeitsunfall.“