Bundesrat nimmt zu Änderungen um Umweltstrafrecht Stellung
Berlin: (hib/SCR) Die Stellungnahme des Bundesrates zum von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen“ (21/6133(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) liegt als Unterrichtung (21/6668(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Die Länderkammer kritisiert darin unter anderem, dass „der vorliegende Entwurf an mehreren Stellen über die europäischen Vorgaben hinausgeht“. Zudem führe die Übernahme einzelner Formulierungen der Richtlinie unbestimmte Rechtsbegriffe in das deutsche Recht ein, „die mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz nicht vereinbar sind“, heißt es weiter. Der Bundesrat führt zudem zahlreiche Änderungswünsche im Detail an.
In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die Kritik an den unbestimmten Rechtsbegriffen zurück. Sie seien bei der Umsetzung „ausreichend konkretisiert“ worden. Weitere Forderungen des Bundesrates will die Bundesregierung noch prüfen, andere lehnt sie ab.