Bundesregierung gibt Auskunft zur SPRIND-Förderung
Berlin: (hib/DES) Seit ihrer Gründung hat die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) bis zum 30. April 2026 insgesamt 314 Projekte gefördert. Im Zeitraum von 2019 bis 2025 gingen dabei 25,98 Prozent der Gesamtfördermittel an Projekte in der Energiebranche und 24,38 Prozent an Projekte in der Medizin. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/6570(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6036(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.
Laut Antwort berichtet die SPRIND vierteljährlich gegenüber dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterin unter anderem zu den Zielwerten „Anzahl der jährlichen Einreichungen“ und „Vergabequote“: Während der Soll-Wert für die Einreichungen bei 100 pro Quartal liege, seien 2025 im vierten Quartal 224 Projekte eingereicht worden und 2026 im ersten Quartal 297 Projekte. Die Vergabequote gibt das Verhältnis von „tatsächlich unterzeichneten Verträgen zur Anzahl der angestrebten und als Sprunginnovation gekennzeichneten Projekte“ an. Im vierten Quartal 2025 habe die Quote bei 64,2 Prozent, im ersten Quartal 2026 bei 44,2 Prozent gelegen. Der Soll-Wert liege bei 80 Prozent.
Im Rahmen einer Umfrage im Dezember 2025 wurden die Projektteams und Start-ups nach der privaten Finanzierung seit ihrer SPRIND-Förderung befragt. Aus den Antworten „ergibt sich eine knappe durchschnittliche Verdreifachung von rund 2,8 Euro privaten Kapitals pro Euro aus öffentlichen Mitteln“.
Außerdem geht aus der Antwort hervor, dass die SPRIND für die Auswahl von Beteiligungen und Gründungsunterstützungen folgende Kriterien nutzt: „disruptives Potential, Art der Innovation, wirtschaftliche Auswirkungen, wirtschaftliches Risiko, soziale Implikationen, Wettbewerb, technisches Risiko, Stand und Grad der Entwicklung sowie Qualität des Teams“.