25.06.2026 Gesundheit — Antwort — hib 526/2026

Änderungen in der ambulanten medizinischen Versorgung

Berlin: (hib/PK) Von der Einführung eines Primärversorgungsystems verspricht sich die Bundesregierung einen bedarfsgerechten Zugang zu Fachärzten sowie die Entlastung von Ärzten und medizinischem Personal in den Praxen. Ein wichtiges Ziel sei zudem die Verringerung von Wartezeiten in der fachärztlichen Versorgung bei dringlichen medizinischen Anliegen, heißt es in der Antwort (21/6583(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/6038(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Grünen-Fraktion.

Die Umsetzung des Vorhabens erfordere einen umfassenden und durchdachten Transformationsprozess in der ambulanten Versorgung. Die Ergebnisse des im Januar 2026 begonnenen Dialogprozesses mit den für die ambulante Versorgung maßgeblichen Akteuren würden derzeit ausgewertet.

Erste Grundlagen für die Einführung des Primärversorgungssystems sollen den Angaben zufolge in einem vorgelagerten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) gelegt werden, das sich in der Ressortabstimmung befinde.