29.06.2026 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Antwort — hib 531/2026

Bestandsschutz bei Tierställen

Berlin: (hib/MIS) „Die Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes„ (GAK) ist das zentrale nationale Förderinstrument für die Land- und Forstwirtschaft und für die Stärkung der ländlichen Räume. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf die Kleine Anfrage (21/6221(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Die Bedeutung dieses Förderinstruments sei der Bundesregierung bewusst. Auch vor dem Hintergrund der erforderlichen Einsparungen im Bundeshaushalt bleibe die Bundesregierung dem Ziel verpflichtet, die GAK als zentrales Förderinstrument für die Entwicklung ländlicher Räume sowie für Agrarstruktur und Küstenschutz verlässlich und zukunftsfest auszugestalten.

Die Abgeordneten hatten auch gefragt, ob die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossene Forderung nach einem rechtlich bindenden Bestandsschutz für “neu- und umgebaute Tierwohlställe„ umsetzen werde. Dazu heißt es in der Antwort: “Die Bundesregierung bekennt sich zum im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel, Investitions- und Planungssicherheit für Tierhalterinnen und Tierhalter zu stärken. Bereits nach dem geltenden Recht besteht bei baulichen Anlagen, die mit unbefristet erteilter Baugenehmigung errichtet worden sind, ein unbefristeter Bestandsschutz. Der bauplanungsrechtliche Bestandschutz bedeutet, dass der Stall weiterhin an dem Standort, an dem er errichtet worden ist, betrieben werden kann.„ Die Bundesregierung setze sich dafür ein, dass bei Änderungen anderer Fachgesetze - zum Beispiel des Tierschutzrechts oder umweltrechtlicher Vorschriften - die Belange des Bestandsschutzes von bestehenden Ställen berücksichtigt werden.