Einhaltung politischer Neutralität durch die Deutsche Bahn
Berlin: (hib/HAU) Die Kooperation mit externen Veranstaltungspartnern durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) und ihre Tochtergesellschaften erfolgt laut Bundesregierung „im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit, insbesondere in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Kooperationen“. Die Kooperation diene vorrangig unternehmensbezogenen Zielen, etwa der Kundenbindung, der Markenpräsenz oder der Förderung der Nutzung des Schienenverkehrs, heißt es in der Antwort der Regierung (21/6616(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6285(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit dem Titel „Unterstützung einer Lesung und mögliche Werbeeffekte für das Buch einer ausgeschiedenen Bundeskanzlerin durch ein Tochterunternehmen der DB AG“. Als privatrechtlich organisierte Aktiengesellschaft entscheide die DB AG im Rahmen ihrer unternehmerischen Freiheit eigenverantwortlich über derartige Maßnahmen. Grundlage hierfür seien insbesondere die aktienrechtlichen Vorgaben zur eigenständigen Geschäftsführung des Vorstands.
Zur Beantwortung der Frage, welche Maßnahmen die DB AG ergreift, um die politische Neutralität bei der Unterstützung von Veranstaltungen ehemaliger Politiker zu wahren, heißt es: „Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügt die DB AG über umfassende Compliance- und Governance-Strukturen, die darauf ausgerichtet sind, die Einhaltung dieser Neutralität sicherzustellen.“ Hierzu zählten insbesondere interne Richtlinien, Kontrollmechanismen sowie Entscheidungsprozesse, die sicherstellen, dass Maßnahmen - etwa im Bereich Marketing, Vertrieb oder Kooperationen - „ausschließlich an unternehmerischen Kriterien ausgerichtet werden und nicht an politischen Erwägungen“.