29.06.2026 Inneres — Antwort — hib 533/2026

Abschiebungen nach Afghanistan

Berlin: (hib/STO) Abschiebungen nach Afghanistan sind Thema der Antwort der Bundesregierung (21/6632(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6116(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Bundesregierung darin ausführt, hat sie „im Rahmen der technischen Gespräche mit Vertretern der De-facto-Regierung Afghanistans die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Länder regelmäßig Rückführungen nach Afghanistan durchführen können“. Die Bundespolizei unterstütze die Länder zudem im Rahmen der Amtshilfe bei der Koordination des Identifizierungsverfahrens mit den afghanischen Auslandsvertretungen zum Zwecke der Ausstellung von Reisedokumenten.

In der Vorlage bekräftigt die Bundesregierung die Auffassung, dass Abschiebungen auch nach Afghanistan durchgeführt werden sollten, beginnend mit Straftätern und Gefährdern. Für die operative Vorbereitung von Rückführungen sei Kontakt nachgeordneter Stellen und Behörden auf technisch-operativer Ebene notwendig. „Ferner unterhält Deutschland - wie zahlreiche unter anderem europäische Staaten - seit Längerem ein Verbindungsbüro für Afghanistan, zu dessen Zuständigkeiten es gehört, sich unter anderem mit Vertretern der De-facto-Regierung auszutauschen“, heißt es in der Antwort weiter. Aus derartigen Kontakten auf technischer Ebene folge keine politische Anerkennung der Taliban als rechtmäßige Regierung Afghanistans.