Entwurf eines Digitalen Gewaltschutzgesetzes
Berlin: (hib/STO) Über den Entwurf eines Digitalen Gewaltschutzgesetzes berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6617(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6286(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach heißt es dazu im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD: „Wir schaffen ein umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz, um die Rechtsstellung Betroffener zu verbessern und die Sperrung auch anonymer Hass-Accounts mit strafbaren Inhalten zu ermöglichen.“ Darüber hinaus wurde laut Vorlage im Koalitionsvertrag angekündigt, das Cyberstrafrecht zu reformieren und Strafbarkeitslücken, zum Beispiel bei bildbasierter sexualisierter Gewalt zu schließen.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, haben die zuständigen Arbeitseinheiten im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu Beginn der neuen Legislaturperiode die Arbeit an einem Referentenentwurf aufgenommen. Hierbei konnte der Antwort zufolge auf Vorarbeiten aus der letzten Legislaturperiode zurückgegriffen werden. Am 17. April 2026 habe das BMJV den Referentenentwurf veröffentlicht und die Länder sowie Verbände beteiligt. In dem durch das Ministerium vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes „zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“ sei die Zielsetzung und Notwendigkeit der vorgeschlagenen Regelungen ausführlich beschrieben.