Kliniken müssen ausreichend ärztliches Personal stellen
Berlin: (hib/PK) Eine ausreichende ärztliche Personalausstattung in Krankenhäusern ist nach Einschätzung der Bundesregierung essenziell für die Behandlungsqualität von Patienten sowie zum Schutz des Personals vor Überlastung. Daher seien Kliniken dazu verpflichtet, eine bedarfsgerechte ärztliche Personalausstattung sicherzustellen, heißt es in der Antwort (21/6533(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5982(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Grünen-Fraktion.
Es liege in der Verantwortung der Krankenhäuser, diese gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, wobei sie im eigenen Ermessen Vorkehrungen zu treffen hätten, um der Verpflichtung nachzukommen.
Die Leistungen der Krankenhäuser werden den Angaben zufolge künftig in Leistungsgruppen eingeteilt, für die Mindestanforderungen gelten. Demnach werden unter anderem explizite Vorgaben für die Qualifikation sowie die Verfügbarkeit des Personals festgelegt.
Die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden könnten einem Krankenhausstandort nur dann eine bestimmte Leistungsgruppe zuweisen, wenn an dem Standort die Qualitätskriterien der jeweiligen Leistungsgruppe erfüllt seien und insbesondere die adäquate technische Ausstattung sowie das fachärztliche und pflegerische Personal für diese Behandlung vorgehalten würden.
Bei der Zuweisung von Leistungsgruppen handele es sich um eine Ermessensentscheidung der für die Klinikplanung zuständigen Landesbehörde. Es sei grundsätzlich denkbar, dass die zuständige Landesbehörde auch die Erfüllung der Anforderungen von Personalbedarfsbemessungssystemen für die Ärzteschaft, wie zum Beispiel das Ärztliche Personalbemessungssystem (ÄPS-BÄK), als Auswahlkriterium in ihre Entscheidung einbeziehe.