29.06.2026 Auswärtiges — Antwort — hib 535/2026

Folgen des geplanten „NRO-Besteuerungsgesetzes“ in Israel

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung verfolgt die innerisraelische Parlamentsdebatte um das sogenannte „NRO-Besteuerungsgesetz“ aufmerksam und steht hierzu mit Partnerorganisationen und potenziell betroffenen Nichtregierungsorganisationen in Kontakt. Das schreibt sie in der Antwort (21/6594(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6115(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Nach Einschätzung der Grünen-Fraktion würde das geplante „NRO Taxation Law“ zivilgesellschaftliche Organisationen, die ausländische Fördermittel oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts erhalten, verpflichten, sich für drei Jahre nicht an Demonstrationen, Kampagnen oder öffentlicher Kritik zu beteiligen.

Wie die Bundesregierung in der Antwort schreibt, befindet sich das Gesetz nach vorbereitender Lesung im Ausschuss für Verfassung, Recht und Justiz. „Die im Gesetz vorgesehenen allgemeinen Besteuerungssätze für Nichtregierungsorganisationen bewertet die Bundesregierung kritisch, da diese das Potenzial hätten, die wichtige Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen stark einzuschränken.

Die Bundesregierung habe ihre Bedenken in zahlreichen Gesprächen auf verschiedenen Ebenen gegenüber der israelischen Exekutive und Legislative verdeutlicht.