AfD fragt nach Verzögerungen bei Bebauungsplänen
Berlin: (hib/HLE) Die AfD-Fraktion interessiert sich in einer Kleinen Anfrage (21/6723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) für Verzögerungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Die Bundesregierung soll angeben, mit welcher verfassungsrechtlichen Begründung sie die geltende Rechtslage des Baugesetzbuchs mit Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes für vereinbar hält, wenn ein Bebauungsplanverfahren über Jahrzehnte weder zum Satzungsbeschluss geführt noch förmlich eingestellt werde.
In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage schreiben die Abgeordneten, Bebauungsplanverfahren, deren Aufstellungsbeschlüsse viele Jahre oder gar Jahrzehnte zurückliegen, ohne dass die Gemeinden diese Verfahren abgeschlossen oder förmlich eingestellt hätten, würden Fragen hinsichtlich des Verhältnisses von kommunaler Planungshoheit und Eigentumsschutz aufwerfen. Als Beispiel wird ein Bebauungsplan in der Stadt Fürth genannt, dessen Aufstellung bereits 1997 beschlossen und der weder abgeschlossen noch eingestellt worden sei.