Haftbefehl im Zusammenhang mit Nord-Stream-Anschlag
Berlin: (hib/STO) „Aufklärung des Nord-Stream-Attentates und Umsetzung des EU-Haftbefehls“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (21/6753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Fraktion darin schreibt, wurden im September 2022 die Gaspipelines Nord-Stream 1 und 2 mittels Sprengladungen durch unbekannte Täter beschädigt. Der Generalbundesanwalt habe „wegen des Anschlags gegen mehrere Tatverdächtige, sämtlich ukrainische Staatsbürger, ermittelt und gegen diese Personen EU-Haftbefehle erwirkt“.
Einer der Hauptverdächtigen, Wolodymyr Z., sei daraufhin zunächst in Polen festgenommen worden, ein polnisches Gericht habe jedoch die beantragte Auslieferung an Deutschland abgelehnt, führt die Fraktion weiter aus. Wissen will sie unter anderem, ob die Bundesregierung auf EU-Ebene um Unterstützung nachgesucht hat, „um den EU-Haftbefehl gegen Wolodymyr Z. doch noch vollstrecken zu können“.