Regierung für Überarbeitung der EU-Offenlegungsverordnung
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung erhofft sich von einer von ihr unterstützten Überarbeitung der EU-Offenlegungsverordnung eine Verbesserung des Anlegerschutzes und eine Vereinfachung der Investition in nachhaltige Finanzprodukte. Die Anwendung der aktuellen EU-Offenlegungsverordnung habe gezeigt, dass die Informationen insbesondere für Kleinanleger zu komplex seien, „um ihnen wirklich informierte Entscheidungen bei der Kapitalanlage zu ermöglichen“. Das schreibt sie in einer Antwort (21/6729(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6413(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin hatte die Fraktion „Greenwashing-Risiken bei steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen“ thematisiert.
Auf Fragen zu einer Bewertung der Gefahr, dass „Anbieter Anlageprodukte innerhalb staatlich geförderter Altersvorsorgeverträge als nachhaltig bewerben, ohne dass die zugrunde liegenden Investitionen den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an Nachhaltigkeit entsprechen“, weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Erwartungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern an die Nachhaltigkeit von Anlageprodukten sehr individuell seien und voneinander abweichen könnten. Gleiches gelte für die Erwartungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern an eine positive ökologische oder soziale Wirkung von Anlageprodukten. „Eine allgemeingültige Bewertung ist daher nicht möglich“, schreibt die Bundesregierung.