Maßnahmen zur Entlastung von Kommunen
Berlin: (hib/SCR) Die Länder sind primär für die aufgabenadäquate Finanzausstattung der Kommunen zuständig. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6724(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6385(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin hatten die Grünen nach dem Umgang der Bundesregierung mit der „kommunalen Finanzkrise“ gefragt.
Die Bundesregierung betont indes, dass sie bereits „umfangreiche Maßnahmen“ zur Entlastung der Kommunen auf den Weg gebracht habe. Sie verweist unter anderem auf ihren Gesetzentwurf „zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen“ (21/6560(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag in der vergangenen Sitzungswoche in erster Lesung beraten hat. Darin führt sie dazu aus, dass das Grundgesetz keine Möglichkeit vorsieht, Kommunen von übermäßigen Kassenkrediten zielgerichtet zu entlasten.
Daher sehe der Entwurf eine Gewährung von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) an finanzschwache Länder vor. Vorgaben zur Nutzung dieser Zuweisungen könne der Bund allerdings nicht machen. „Die Bundesregierung hat in der Begründung des Gesetzentwurfs jedoch ihre Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die Länder die Mehreinnahmen aus diesen SoBEZ - neben eigenen Entlastungsmaßnahmen - zur zusätzlichen Entlastung ihrer von kommunalen Altschulden betroffenen Kommunen einsetzen“, heißt es dazu weiter.