01.07.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 540/2026

Verfahren gegen die „Sächsischen Separatisten“

Berlin: (hib/SCR) Nach Darstellung der Bundesregierung ist im Verfahren gegen die sogenannten „Sächsischen Separatisten“ kein „(verdeckter) Ermittler des FBI“ zum Einsatz gekommen. Das schreibt sie in einer Antwort (21/6675(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6368(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Fragesteller hatten sich darin zu einem Strafverfahren erkundigt, das der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof gegen mehrere Angeklagte unter anderem wegen des Vorwurfs der Bildung einer terroristischen Vereinigung führt. Es wird vor dem Oberlandesgericht Dresden verhandelt.

„Im Rahmen der Hauptverhandlung wurde thematisiert, dass ein mutmaßlicher verdeckter Ermittler des amerikanischen Federal Bureau of Investigation (FBI) Kontakt zu einem Angeklagten aufgenommen, sich mit diesem in Deutschland getroffen und ein sogenanntes Häuserkampftraining unter Verwendung von Airsoft-Waffen durchgeführt haben soll. Nach Darstellung in der Hauptverhandlung sollen hierbei Gespräche aufgezeichnet worden sein, die nun Teil der Ermittlungsakten sind“, schrieben die Fragesteller unter Bezugnahme auf eine Pressemitteilung eine an dem Verfahren beteiligten Strafverteidigers weiter.