„Nationale Zusatzanforderungen“ bei der Zinsschranke
Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion thematisiert in einer Kleinen Anfrage (21/6763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) „nationale Zusatzanforderungen“ bei der Zinsschranke nach Paragraf 4h des Einkommensteuergesetzes und nach Paragraf 8a des Körperschaftsteuergesetzes. Es handelt sich dabei um eine Nachfrage zu einer früheren Antwort der Bundesregierung (21/6091(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Laut AfD-Fraktion hatte die Bundesregierung darin ausgeführt, dass die Regelung in diesem Bereich über das unionsrechtlich vorgegebene Mindestschutzniveau hinausgeht. „Hieraus ergibt sich für die Fragesteller weiterer Klärungsbedarf, welche praktischen, fiskalischen und administrativen Auswirkungen diese nationalen Zusatzanforderungen haben und welche Daten- und Bewertungsgrundlagen der Bundesregierung hierzu vorliegen“, schreibt die Fraktion.