Prüfverfahren wegen des Verdachts auf Rechtsextremismus
Berlin: (hib/AW) Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hat im Jahr 2025 im Rahmen von Prüfverfahren im Phänomenbereich Rechtsextremismus elf Bundeswehrangehörige als extremistisch im Sinne von Paragraf 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes eingestuft. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6720(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (21/5924(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. In 42 weiteren Fällen lagen dem MAD Erkenntnisse vor, die einen Verdacht auf fehlende Verfassungstreue begründen und Gegenstand weiterer Ermittlungen sind. Bei den Ermittlungen in 238 weiteren Fällen im Phänomenbereich Rechtsextremismus habe sich der Verdacht gegen die Bundeswehrangehörigen nicht bestätigt.
Wegen Zweifeln an der Verfassungstreue sind im Jahr 2025 nach Angaben der Bundesregierung 149 Bewerber von der Bundeswehr abgelehnt worden. Im Jahr 2024 seien 131 Bewerber abgelehnt worden.