Transparenz über die Arbeit der Integrationsbeauftragten
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hält die bestehenden parlamentarischen, gesetzlichen und öffentlichkeitswirksamen Informationsmöglichkeiten für geeignet, um die Transparenz der Arbeit der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration und für Antirassismus gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit sicherzustellen. Das betont die Regierung in einer Antwort (21/6751(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/6445(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Die Beauftragte sei Teil der Organisationsstruktur einer obersten Bundesbehörde. Sie unterliege damit der parlamentarischen Kontrolle, insbesondere dem geltenden Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung, dem Auskunftsrecht von Presse sowie den Regelungen des Zugangs zu Informationen des Bundes. Darüberhinausgehende gesonderte Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz der Arbeit der Beauftragten seien bisher nicht ergriffen worden, wie es in der Antwort weiter heißt.