02.07.2026 Wirtschaft und Energie — Verordnung — hib 543/2026

Biomasseverordnung wurde angepasst

Berlin: (hib/NKI) Zur Änderung der Biomassenverordnung hat die Bundesregierung eine Verordnung (21/6810(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf den Weg gebracht. Das Hauptziel der Verordnung ist es, wertvolles Holz zu schonen und europäische Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in deutsches Recht umzusetzen. Bestimmte Holzsortimente wie Sägerundholz, Furnierrundholz sowie Baumstümpfe und Wurzeln sollen aus der Förderung gestrichen werden. Dieses Holz soll nicht mehr einfach verbrannt, sondern vorrangig in der Industrie, beispielsweise zur Möbelherstellung, genutzt werden.

Industrierestholz bleibt nach wie vor förderfähig. Anlagen, die ausschließlich Strom erzeugen und forstwirtschaftliche Biomasse verwenden, erhalten künftig keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mehr. Ausnahmen sind für Anlagen vorgesehen, die zusätzlich Technologien zur Biomasse-CO2-Abscheidung und -Speicherung einsetzen.

Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundestages.