02.07.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 543/2026

Protestaufrufe gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt

Berlin: (hib/SCR) Mögliche staatliche Förderungen von Organisationen, die zu Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag am 4. und 5. Juli 2026 in Erfurt aufgerufen haben oder entsprechende Aufrufe unterstützen, sind Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (21/6756(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6446(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Die Abgeordneten hatten unter anderem auf den Aufruf des Aktionsbündnisses „Widersetzen“ sowie auf den vom Deutschen Gewerkschaftsbund initiierten Aufruf „Zusammenstehen“ verwiesen. Sie wollten von der Bundesregierung wissen, ob und in welchem Umfang in der Kleinen Anfrage genannte Organisationen aus dem Bundeshaushalt gefördert wurden oder werden. Zudem fragten sie nach gemeinsamen Veranstaltungen und nach Treffen von Vertretern der Bundesregierung mit Vertretern der Organisationen. Die Fragen bezogen sich jeweils auf die Jahre 2020 bis 2026.

Eine in der Kleinen Anfrage genannte Kampagne von „Widersetzen Erfurt“ am 9. Mai 2026 habe die Bundesregierung weder unterstützt noch unterstütze sie diese, heißt es in der Antwort. Bei der Kampagne sollen nach Angaben der Fragesteller 60.000 Haushalte in Erfurt durch persönliche Besuche und das Verteilen von Informationsmaterial zum AfD-Bundesparteitag angesprochen worden sein.

Zu den Haushaltsmitteln verweist die Bundesregierung auf ressortspezifische Angaben in einer Anlage sowie teils auf Förder- und Transparenzdatenbanken. Angaben zu gemeinsamen Veranstaltungen finden sich ebenfalls in der Anlage.

Keine Auskunft erteilt die Bundesregierung zu der Frage nach Treffen mit Vertretern der Organisationen. Die Beantwortung sei „jedenfalls in der zur Verfügung stehenden Frist und in diesem Umfang unzumutbar“.