03.07.2026 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 545/2026

Vertrag zum LNG-Projekt „Ksi Lisims“ ist marktüblich

Berlin: (hib/NKI) Nach Ansicht der Bundesregierung wird die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie mit dem Flüssiggas-Projekt „Ksi Lisims“ zwischen Deutschland und Kanada nicht umgangen. Das geht aus der Antwort (21/6738(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/6440(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Das bundeseigene Gasunternehmen SEFE (Securing Energy for Europe), die frühere Gazprom Germania, will ab Anfang der 2030er Jahre für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren Flüssiggas (LNG) aus Kanada beziehen. Eine entsprechende Absichtserklärung für das Projekt „Ksi Lisims“ in British Columbia wurde im Beisein von Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterzeichnet.

„Die Bundesregierung begrüßt diese Vereinbarung, da sie mehr ist als nur ein weiterer Liefervertrag, sondern Ausdruck einer strategischen Partnerschaft zwischen Deutschland und Kanada, die auf gemeinsamen Werten und gegenseitigem Vertrauen beruht“, heißt es in der Antwort. Durch eine engere Zusammenarbeit würden Beschaffungswege diversifiziert, was die deutsche Volkswirtschaft widerstandsfähiger gegenüber globalen Risiken mache.

Artikel 31 Absatz 3 der EU-Richtlinie 2024/1788 verbiete zwar den Abschluss von Langfristverträgen über die Lieferung von fossilem Gas ohne Kohlendioxid-Abscheidung und -Speicherung mit einer Laufzeit über den 31. Dezember 2049 hinaus, und der geplante Paragraf 114 (neu) Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG-E) setze dies national um (Bundestagsdrucksache 21/5440(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der geplante Vertrag der SEFE Securing Energy for Europe GmbH mit Ksi Lisims LNG werde aber auf FOB-(Free on Board) Basis abgeschlossen. Das sei „ein im internationalen Warenhandel standardisierter Lieferbegriff, nachdem Eigentum und Gefahrtragung mit Übergabe der Ware an Bord des Schiffes am vereinbarten Verschiffungshafen auf den Käufer übergehen“, schreibt die Bundesregierung. Der Lieferort liege damit am kanadischen Verschiffungshafen und mithin in Kanada, außerhalb des Anwendungsbereichs des EnWG und der Vorgaben der EU-Richtlinie.

Eine Nutzung des gekauften LNG zur Versorgung von Letztverbrauchern in der Europäischen Union (EU) wäre entsprechend der EU-Richtlinie 2024/1788 aber nach dem 31. Dezember 2049 nicht mehr zulässig, so der Hinweis der Grünen. Eine Umgehung könne die Bundesregierung jedoch nicht erkennen, da FOB im internationalen LNG-Handel marktüblich sei, heißt es in der Antwort. Einer externen juristischen Einschätzung bedürfe es für diese Schlussfolgerung nicht.