Kein Regelbedarf für Haustiere in der Grundsicherung
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung plant derzeit keine Initiativen für zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Haltung von Haustieren für Leistungsberechtigte nach dem SGB II oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Das schreibt sie in einer Antwort (21/6790(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/6491(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherung dienten der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Der Gesetzgeber habe entschieden, Ausgaben für die Haltung von Haustieren einschließlich hiermit verbundener Dienstleistungen bei der Ermittlung der Regelbedarfe nicht als regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben zu berücksichtigen, heißt es in der Antwort weiter.