Übererfüllung von EU-Recht
Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung hat in der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) vereinbart, dass EU-Recht ab sofort ohne bürokratische Übererfüllung umgesetzt wird. Das erklärt sie in ihrer Antwort (21/6779(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6494(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zudem arbeite die Bundesregierung fortwährend daran, bestehende bürokratische Übererfüllung zurückzuführen, die bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht entstanden sei.
Der Umfang einer gesetzlichen Regelung ergebe sich aus dem vom Gesetzgeber beschlossenen Gesetz, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage. Vom Gesetzgeber beschlossene Gesetze seien nach ihrer Verkündung geltendes Recht. „Sie gelten grundsätzlich unbefristet, es sei denn, der Gesetzgeber hat ihre Geltung ausdrücklich zeitlich befristet. Ist dies nicht der Fall, besteht keine Verpflichtung gesetzliche Regelungen regelmäßig einer Überprüfung zu unterziehen. Es steht künftigen Bundesregierungen und dem Deutschen Bundestag grundsätzlich frei, geltendes Recht jederzeit erneut auf den Prüfstand zu stellen beziehungsweise dem Deutschen Bundestag, dieses aufzuheben oder durch anderslautende Regelungen zu ersetzen.“