Grüne fragen nach Nutzen-Kosten-Verhältnis bei B10-Ausbau
Berlin: (hib/HAU) Für die Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Verhältnis-Untersuchung (NKV) zu dem geplanten Ausbau der Bundesstraße B10 zwischen Hinterweidenthal und Landau (Rheinland-Pfalz) interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das NKV sei für diejenigen Autobahnprojekte neu bewertet worden, für die bis 2029 bestandskräftiges Baurecht erwartet wird, schreiben die Abgeordneten in ihrer Kleinen Anfrage (21/6816(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das betrifft der Vorlage zufolge Projekte des Bedarfsplans Teil B des Finanzierungs- und Realisierungsplans [FRP] 2025 bis 2029.
Dabei, so schreiben die Grünen, habe sich das NKV für die Erweiterung der B10 zwischen Hinterweidenthal und Landau (A65) auf vier Fahrstreifen (Projekt B10 G11 RP) nur minimal verändert, „und das, obwohl der Ausbau aufgrund massiv gestiegener Baukosten seit Jahren in der Kritik steht“. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, ob und in welchem Umfang die massiv gestiegenen Baukosten beim Projekt B10 G11 RP und bei anderen Projekten in die Berechnung mit eingeflossen seien und ob die neuen Bewertungsansätze der Bundesverkehrswegeplanung dem Ziel einer Aktualisierung der Kosten- und Wertansätze entsprächen.
Von der Bundesregierung wollen die Abgeordneten nun wissen, welche Nutzen- und Kostenkomponenten im Vergleich zum Stand der Bewertungsmethodik 2016 bezüglich des Projekts B10 G11 RP ergänzt, geändert oder gestrichen wurden. Gefragt wird auch, welche Barwerte für alle Nutzen- und Kostenkomponenten der Berechnung des KNV bezüglich des Projekts zugrunde liegen.