06.07.2026 Finanzen — Anhörung — hib 553/2026

Versicherungswirtschaft kritisiert Umsetzung von Richtlinien

Berlin: (hib/HLE) Die deutsche Versicherungswirtschaft hat Kritik an neuen europäischen Vorschriften für die Versicherungen und an der nationalen Umsetzung geübt. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag erklärte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, insbesondere die neue Richtlinie zu Sanierung und Abwicklung (IRRD) sei zu komplex und verursache immensen unnötigen Aufwand.

Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetzes ( VSAAG, 21/6561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), mit dem zwei EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden sollen, um den Versicherungssektor noch widerstandsfähiger gegen Krisen zu machen. Zugleich soll die Rolle des Sektors bei der Bereitstellung langfristiger privater Investoren für Unternehmen gestärkt werden. Damit werde der Schutz von Versicherungsnehmern, Realwirtschaft und Finanzstabilität im Krisenfall ausgebaut, erwartet die Bundesregierung.

Götz Treber vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft begrüßte zwar in seiner Stellungnahme, dass der Entwurf für die Sicherungsfonds keine neuen beziehungsweise zusätzlichen Vorfinanzierungsverpflichtungen vorsehe. Das trage den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den verschiedenen Sparten Rechnung, vermeide unnötige finanzielle Belastungen und stärke die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Versicherer. Dagegen führten sowohl der Entwurf für das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz für Versicherungen als auch die Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz zu den Sicherungsfonds zu zusätzlichen, nicht erforderlichen Belastungen. Teilweise werde über das nach EU-Recht vorgesehene Maß hinausgegangen.

Florian Rauther vom Verband der privaten Krankenversicherung sprach von „Regulatorik, die niemand braucht“. Notwendig sei eine Begrenzung auf das europarechtlich absolut Erforderliche. In seiner Stellungnahme forderte der PKV-Verband sogar das Umsetzungsverfahren für IRRD kurzfristig auszusetzen. „Der Gesetzentwurf geht vielfach über europäische Vorgaben hinaus; zur Vermeidung von Bürokratie sind daher Änderungen erforderlich.“ Es drohe „Gold-Plating“. Eine Quersubventionierung krisenbehafteter Unternehmen über den Abwicklungsfonds durch Versicherte aus sparten- beziehungsweise sachfernen Bereichen werde als verfassungsrechtlich bedenklich abgelehnt. Die Spartentrennung sei „zum Schutz der existentiellen Absicherung gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit zwingend erforderlich“, argumentierte der Verband. Der in Deutschland und Europa bereits bestehende Rechts- und Aufsichtsrahmen biete ausreichende Gewähr für einen angemessenen Schutz der Beteiligten.

Maximilian Happacher von der Deutschen Aktuarvereinigung, dem Zusammenschluss der Versicherungs- und Finanzmathematiker, kritisierte in seiner Stellungnahme die Regelung für Sicherungsfonds. Die Einzahlung in den Fonds erfolge im Grunde zeitlich unbegrenzt und werde nur dadurch begrenzt, dass ein Unternehmen, das durch die Beitragszahlung selbst in Schwierigkeiten kommen könnte, nicht mehr zahlen müsse. Erst wenn alle Unternehmen nicht mehr in der Lage seien, zu zahlen, würden die Verpflichtungen des ursprünglichen notleidenden Unternehmens gekürzt. „Damit verlängert sich die Haftungsstrecke enorm, so dass gesunde Unternehmen (und damit auch die Versicherungsnehmer durch eine geringere Überschussbeteiligung) deutlich länger für Fehler von riskant agierenden und in Schieflage geratenen Unternehmen haften, als es heute der Fall ist“, erklärte die Organisation. Das könne nicht beabsichtigt sein.

Der Bund der Versicherten begrüßte die Errichtung eines Sicherungsfonds für den Bereich Schaden und Unfall. Damit werde das System der Sicherungseinrichtungen komplettiert und eine bislang bestehende Schutzlücke geschlossen. Unter anderem die Insolvenz eines Versicherungsunternehmens zeigt nach Ansicht der Organisation auf, „dass es grundlegender Verbesserungen zum Schutz der Versicherten bedarf“.

Von einem deutlich flexibleren Element als in der Vergangenheit sprach Ludger Hanenberg von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Man habe ein Instrument, die deutschen Versicherer weiter zu stärken. Die Aufsicht könne ihre Arbeit deutlich flexibler wahrnehmen. Auch Christian Nowak (BaFin) sprach von verbesserten Instrumenten für die Aufsicht. Die Kritik der Versicherungswirtschaft an einem deutschen „Gold-Plating“ wies die Aufsichtsbehörde zurück.