Keine Erkrankungen wegen Belastungen auf Schießanlagen
Berlin: (hib/AW) Es liegen keine Erkenntnisse über Erkrankungen bei Soldaten vor, die auf beim Schießen auf Standortschießanlagen freigesetzte Gefahrstoffe zurückzuführen sind. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6797(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6523(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. Messungen auf den Zielgeländeflächen von Schießständen und Standortschießanlagen hätten Belastungen durch Blei und Antimon bestätigt. Die Ergebnisse dieser Messungen hätten dem Streitkräfteamt Ende 2025 vorgelegen.
Das Schreiben des Streitkräfteamtes vom 12. Februar 2026 über „Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen beim Schießen“ sei durch das Streitkräfteamt am 2. April 2026 wieder aufgehoben worden. Die rechtlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes sowie die technischen und arbeitsmedizinischen Regelungen und Beratungsmöglichkeiten würden aber uneingeschränkt gelten. Auch die allgemein geltenden Verhaltenshinweise für die Nutzung von Standortschießanlagen, wie Hygieneregeln beim Schießen und Verpflegen oder Hinweise zum Waschen von Uniformteilen, bestünden fort.