Datensouveränität landwirtschaftlicher Betriebe
Berlin: (hib/MIS) Nach geltendem deutschem Zivilrecht gibt es kein (sachenrechtliches) Eigentum an Daten, weil Eigentum systematisch auf körperliche Sachen beschränkt ist und eine Ausdehnung auf Daten sowohl wegen der gesetzlichen Vorgaben als auch aufgrund der Eigenart von Daten nicht in Betracht kommt.Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort(21/6820(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf die Kleine Anfrage (21/6546(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion der AfD mit dem Titel „Datensouveränität landwirtschaftlicher Betriebe, digitale Agrarplattformen und der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Landwirtschaft“. Das Verhältnis zu ihnen regele sich stattdessen über Zugangs- und Nutzungsrechte, die festlegen, wer die Daten zu welchen Zwecken nutzen und verwenden darf oder ob sie gegebenenfalls herauszugeben sind, fährt die Bundesregierung fort.
Des Weiteren erklärt die Bundesregierung,dass sie keine Untersuchungen über die tatsächliche Kontrolle der Landwirtinnen und Landwirte über die von ihnen erzeugten Betriebsdaten durchgeführt habe. Bei Fragen des Zugangs zu und der Entscheidung über die Nutzung von Daten stünden rechtliche Aspekte im Vordergrund. Beides werde durch den Data Act adressiert, soweit anwendbar. Nach dem Regelungskonzept des Data Act haben sich die beteiligten Unternehmen auf der Vertragsebene über die Modalitäten von Zugang und Nutzung der Daten zu einigen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat unterstütze hierbei durch die Bereitstellung von Musterbedingungen für Verträge über Agrardaten und förderte mit dem AgriData Observatory eine Beobachtungsstelle für entsprechende Verträge bei der Universität Osnabrück.Die Umstände der Datenspeicherung seien Gegenstand der privatwirtschaftlichen Vertragsgestaltung zwischen den Vertragsparteien. Mit welchen (Cloud-)Dienstleisterinnen und -Dienstleitern die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs kontrahiere, sei nicht Gegenstand von Erhebungen der Bundesregierung.