Rechtsausschuss beschließt zwei Gesetzentwürfe
Berlin: (hib/SCR) Ohne Änderungen hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr“ (21/5871(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschlossen. Ziel des Entwurfes ist es, Geschädigten von Unfällen mit E-Rollern zu erleichtern, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dazu soll unter anderem eine Halterhaftung eingeführt werden. Der Entwurf soll am Donnerstag, 9. Juli, abschließend im Bundestag beraten werden.
Ebenfalls ohne Änderungen passiert der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes „zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes“ (21/6509(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Es sieht unter anderem vor, dass förmliche Verpflichtungen künftig digital vorgenommen werden können. Außerdem soll die deutsche Rechtslage an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Artikel 31 (Grenzüberschreitende Ermittlungen) und Artikel 32 (Vollstreckung der zugewiesenen Maßnahmen) der Verordnung (EU) 2017/1939 angepasst werden.