08.07.2026 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Antrag — hib 555/2026

Neuregelung der Anwesenheitserfassung von Abgeordneten

Berlin: (hib/VOM) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen die Erfassung der Anwesenheit der Abgeordneten an Sitzungstagen neu regeln. Dazu haben sie einen Antrag (21/6911(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages eingebracht, über den am Freitag im Plenum direkt abgestimmt werden soll. Im Paragrafen 13 der Geschäftsordnung „Rechte und Pflichten der Mitglieder des Bundestages“ sollen die Sätze „An jedem Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt, in die sich die Mitglieder des Bundestages einzutragen haben. Die Folgen der Nichteintragung und der Nichtbeteiligung an einer namentlichen Abstimmung ergeben sich aus dem Abgeordnetengesetz“ durch die Sätze „Die Anwesenheit der Mitglieder des Bundestages wird an jedem Sitzungstag nach Maßgabe des Abgeordnetengesetzes erfasst. Die Folgen der Nichterfassung und der Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung ergeben sich aus dem Abgeordnetengesetz“ ersetzt werden.

Der Wortlaut soll laut Antrag offener formuliert werden, um auch andere Formen der Anwesenheitserfassung als die aktuell verwendeten Papierlisten zu ermöglichen. Damit soll eine entsprechende Änderung des Paragrafen 14 des Abgeordnetengesetzes in der Geschäftsordnung nachvollzogen werden. Über diese Änderung des Abgeordnetengesetzes im Rahmen des sogenannten Anpassungsverfahrensabweichungsgesetzes 2026 stimmt der Bundestag ebenfalls am Freitag ab.