Rechtsextremistisch genutzte Immobilien in Deutschland
Berlin: (hib/STO) Rechtsextremistisch genutzte Immobilien in Deutschland sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/6813(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6378(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind nach ihrer Kenntnis bundesweit 261 Objekte (Stand: 12. Juni 2025) als rechtsextremistisch genutzte Immobilien einzustufen.
Bei der Erfassung fanden laut Vorlage nur solche Immobilien Berücksichtigung, bei denen Rechtsextremisten über eine uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit verfügen, etwa in Form von Eigentum, Miete, Pacht (das heißt Eigentums- oder Besitzverhältnis) oder durch ein Kenn- und Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen. Weitere Erfassungskriterien sind danach die politisch ziel- und zweckgerichtete sowie die wiederkehrende Nutzung durch Rechtsextremisten.
Bei 97 Objekten (37 Prozent) haben Rechtsextremisten den Angaben zufolge als Eigentümer und bei 74 Objekten (29 Prozent) als Mieter oder Pächter Zugriff und Verfügungsgewalt. In den übrigen Fällen beruhe die Zugriffsmöglichkeit auf einem Kenn- oder Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen oder sei nicht näher zu bestimmen, heißt es in der Antwort weiter.