08.07.2026 Verkehr — Ausschuss — hib 556/2026

Unfälle unter Cannabis-Einwirkung sollen erfasst werden

Berlin: (hib/AW) Unfälle unter Einwirkung von Cannabis sollen zukünftig gesondert in der Unfallstatistik erfasst werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (21/6558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) billigte der Verkehrsausschuss am Mittwoch in unveränderter Fassung ohne Gegenstimmen. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken enthielten sich der Stimme. Der Bundestag wird über die Gesetzesnovelle voraussichtlich am Donnerstag ohne Aussprache abschließend abstimmen.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass der Besitz und Eigenanbau von begrenzten Mengen Cannabis zum Eigenkonsum seit dem 1. April 2024 mit dem Konsumcannabisgesetz straffrei sei. Die gesellschaftlichen Auswirkungen dieses Gesetzes würden evaluiert. Auf der Grundlage der Empfehlungen einer wissenschaftlichen Expertenkommission sei für das Führen von Kraftfahrzeugen ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum eingeführt worden. Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren bestehe ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Eine zentrale Datengrundlage zur Evaluierung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit seien die von den Polizeien im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme erfassten Daten zu Unfällen im Straßenverkehr, heißt es weiter. Nach Maßgabe des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes würden die Polizeien bestimmte Merkmale der erfassten Unfalldaten an die statistischen Ämter der Länder zur Erstellung der Straßenverkehrsunfallstatistik übermitteln. Im aktuellen Gesetz sei jedoch bislang die Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum „nicht abgedeckt“.