08.07.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 556/2026

Kein bundesweites Lagebild zur Paralleljustiz geplant

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat keine weiteren Erkenntnisse zum „Ausmaß der Formen von Paralleljustiz“ in Deutschland vor. Ihr lägen hierzu keine empirischen über öffentliche Quellen hinausgehende Erkenntnisse vor, schreibt sie in einer Antwort (21/6853(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6554(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). So sei ihr beispielsweise das Lagebild Paralleljustiz des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2022 bekannt. Ein eigenes, bundesweites Lagebild zum Themenfeld Paralleljustiz plane sie nicht. Zudem betont die Bundesregierung, dass die Zuständigkeit für Justiz und Rechtsprechung bei den Ländern liegt.

Die Fraktion hatte in der Anfrage geschrieben, dass das Phänomen der sogenannten Paralleljustiz nach Erkenntnissen von Sicherheitsbehörden, wissenschaftlichen Untersuchungen sowie Medienberichten weiterhin eine erhebliche Herausforderung für den deutschen Rechtsstaat darstelle. „Insbesondere in bestimmten, abgeschotteten Clan-, Milieu- und Parallelstrukturen werden Konflikte mutmaßlich bewusst außerhalb staatlicher Gerichte und Strafverfolgungsbehörden geregelt“, heißt es in der Vorlage weiter. Dabei komme es nach Einschätzung von Sicherheitsbehörden unter anderem zu Einschüchterungen von Geschädigten und Zeugen, informellen „Schlichtungen“, finanziellen Ausgleichszahlungen sowie zur Einflussnahme auf Ermittlungs- und Strafverfahren.