08.07.2026 Petitionen — Ausschuss — hib 557/2026

Möglichkeiten der Visaantragstellung für afghanische Frauen

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss spricht sich dafür aus, afghanischen Frauen zu ermöglichen, Visaanträge nicht nur an den Deutschen Botschaften Islamabad und Teheran, sondern auch an weiteren Auslandsvertretungen stellen zu können. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss mit breiter Mehrheit die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Auswärtigen Amt mit dem zweihöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen.

Ziel der Eingabe ist es, dass afghanische Frauen, die das Land aufgrund der systematischen Unterdrückung durch die Taliban verlassen wollen, leichtere und sicherere Ausreisemöglichkeiten erhalten. Insbesondere sollten sie aus Sicht des Petenten auch in den deutschen Botschaften in Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan Visa beantragen können - „insbesondere dann, wenn ihnen bereits ein Studienplatz oder Ausbildungsplatz in Deutschland angeboten wurde oder sie sich erfolgreich darum bewerben“.

Die Lage von Frauen in Afghanistan habe sich seit der Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 drastisch verschlechtert, heißt es in der öffentlichen Petition(Externer Link). Grundrechte wie Bildung, Berufsausübung oder freie Bewegung würden massiv eingeschränkt. Frauen dürften vielerorts nicht arbeiten, nicht studieren und kaum am öffentlichen Leben teilnehmen.

Die Ausreise stelle für viele von ihnen den einzigen Ausweg dar, um sich und ihre Familien zu schützen, schreibt der Petent. Derzeit sei die Visabeantragung zur Einreise nach Deutschland aber nur über die deutschen Botschaften in Pakistan oder Iran möglich. Beide Länder seien jedoch für afghanische Frauen unsicher. Diskriminierung, bürokratische Hürden und Gewalt gehörten zu den dort dokumentierten Risiken.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Ausschuss darauf, dass das Auswärtige Amt nach eigenen Angaben mit der Schließung der Visastelle der Deutschen Botschaft in Kabul im Mai 2017 in Folge eines Bombenanschlags umgehend die Botschaft in Islamabad sowie kurze Zeit später die Botschaft in New Delhi zur Bearbeitung von Visumanträgen afghanischer Antragstellender im Familiennachzugsverfahren ermächtigt habe. Visumanträge für ein Studium oder eine Erwerbstätigkeit könnten afghanische Antragstellende an der Botschaft Islamabad stellen, darüber hinaus seien die Generalkonsulate in Dubai und Istanbul zur Bearbeitung von Schengen-Visa afghanischer Antragstellender ermächtigt worden.

Nachdem nach der Machtübernahme der Taliban die Ausreisemöglichkeiten von Afghanistan nach Indien entfallen sind, habe die Bundesregierung die Deutsche Botschaft in Teheran als Antragsort für den Familiennachzug designiert. Die Bundesregierung habe seit der Schließung der Visastelle in Kabul nach eigenen Angaben mit großem personellem und logistischem Aufwand dafür Sorge getragen, dass afghanische Antragstellende weiterhin Visumanträge stellen können, heißt es.

Der Petitionsausschuss macht gleichwohl darauf aufmerksam, dass die für afghanische Antragstellende designierten Antragsorte Islamabad und Teheran „mit einer Reihe von Problemen behaftet sind“. Sowohl durch Pakistan aber insbesondere auch durch Iran sei es in letzter Zeit vermehrt zu Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger nach Afghanistan gekommen. Zudem würden die Wartezeiten für Termine zur Visaantragstellung etwa zur Familienzusammenführung an der Deutschen Botschaft Islamabad trotz Maßnahmen des Auswärtigen Amts und der Auslandsvertretung zur Verfahrensbeschleunigung weiterhin über ein Jahr betragen. Noch schwieriger stelle sich die Lage an der Deutschen Botschaft Teheran dar. Hier sei seit dem Angriff Israels auf Iran im Juni 2025 kein Regelbetrieb möglich.

Der Ausschuss habe zwischenzeitlich zur Kenntnis genommen, dass die Auslandsvertretungen Frankreichs und Italiens eine Antragstellung von ihren Auslandsvertretungen in Teheran bereits an Auslandsvertretungen der Nachbarländer verlagert hätten, heißt es weiter. Die Abgeordneten sind daher der Auffassung, „dass das Auswärtige Amt das Anliegen der Petition erwägen und alternative Antragsorte für afghanische Antragstellende engagiert und beschleunigt prüfen sollte“.