Tätigkeitsbericht des Polizeibeauftragten des Bundes
Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (21/6850(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) durch den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag, Uli Grötsch, liegt dessen Tätigkeitsbericht über den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 vor. Danach ist die Zahl der Eingaben an den Polizeibeauftragten im aktuellen Berichtszeitraum auf 421 gestiegen nach 267 im vorangegangenen Berichtszeitraum. 323 der 421 Eingaben kamen von Bürgern und 98 Eingaben von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes.
In 50 Eingaben wurde der Vorlage zufolge von konkreten Anhaltspunkten von Diskriminierung und Racial Profiling bei bundespolizeilichen Maßnahmen berichtet. Davon hat der Polizeibeauftragte in 33 Fällen ein Untersuchungsverfahren eingeleitet. Überwiegend habe es sich um Beschwerden im Rahmen von Kontrollsituationen an den deutschen Grenzen gehandelt, zu denen Kontrollen an Flughäfen und Bahnhöfen sowie in Zügen zählen.
Unter Racial Profiling werden verdachtsunabhängige Kontrollen nur wegen des physischen Erscheinungsbildes verstanden, also etwa der Hautfarbe oder ethnischen Zugehörigkeit. In dem Bericht mahnt der Polizeibeauftragte in diesem Zusammenhang „eine verstärkte Evaluierung von Kontrollsituationen und eine verbesserte Sensibilisierung der Polizeibeschäftigten im Hinblick auf eine transparente und bürgerfreundliche Kontrollpraxis“ an.
Bei den Eingaben von Polizeibeschäftigten betraf eine Vielzahl erneut eigene Belange von Polizeivollzugsbeamten wie etwa Beurteilungen und Beförderungen, aber auch Disziplinarverfahren, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht. Danach hat sich der Polizeibeauftragte auch im zurückliegenden Berichtsjahr mit möglichen strukturellen Defiziten und Fragestellungen befasst. Neben Themen wie etwa „mangelnde Fehlerkultur“, Kommunikation, sexuelle Belästigung sowie „Frauen in Führungspositionen“ geht es dabei der Vorlage zufolge auch um infrastrukturelle Fragestellungen, zu denen unter anderem Liegenschaftsprobleme sowie die Binnengrenzkontrollen zählen.
Diese Grenzkontrollen betrachte er „mit wachsender Sorge“, führt der Beauftragte in dem Bericht aus. Die aktuellen Zahlen zeigten, dass die Bundespolizei die Migrationslage an den Grenzen in den Griff bekommen habe. Dauerhaft sei der Kräfteeinsatz jedoch „so nicht haltbar“, schreibt er weiter und wirbt dafür, der Bundespolizei mehr Flexibilität in der Ausgestaltung der Kontrollen vor Ort einzuräumen. Der Einsatz moderner technischer Mittel wie automatisierter Kennzeichenerkennung oder Drohnentechnik könne hierbei einen „wichtigen Beitrag zur Entlastung der Einsatzkräfte leisten“.
Der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag soll laut Vorlage strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und der Polizei beim Deutschen Bundestag aufdecken und untersuchen sowie mögliches Fehlverhalten von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes im Einzelfall bewerten. Sowohl Bürger als auch Beschäftigte können sich an ihn wenden, um ihn auf mögliche strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen oder mögliches Fehlverhalten im Einzelfall aufmerksam zu machen.