08.07.2026 Inneres — Ausschuss — hib 558/2026

Ausschuss beschließt Novelle des Bundespolizeigesetzes

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für die von der Regierungskoalition angestrebte „Modernisierung des Bundespolizeigesetzs“ frei gemacht. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion verabschiedete das Gremium den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3051(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) am Mittwoch in modifizierter Fassung bei Enthaltung der AfD-Fraktion. Dagegen stimmten die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Der Gesetzentwurf steht am Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Mit der Vorlage soll das bisherige Bundespolizeigesetz, das überwiegend aus dem Jahr 1994 stammt und seither nur in einzelnen Vorschriften geändert wurde, umfassend überarbeitet werden, wie die Bundesregierung ausführt. Danach soll die Bundespolizei zur Kriminalitätsbekämpfung eine Reihe neuer Befugnisse erhalten. Dazu zählen dem Entwurf zufolge insbesondere die Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten, der Einsatz von Drohnen als „mobile Sensorträger für Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs-, Tonaufnahme- und Tonaufzeichnungsgeräte“ sowie der Einsatz technischer Mittel gegen gefährdende Drohnen, die Überwachung der Telekommunikation einschließlich der sogenannten Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) und die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten sowie die Möglichkeit, eine Meldeauflage oder ein Aufenthaltsverbot zu erlassen.

Auch soll die Bundespolizei künftig selbst Abschiebehaft beim Gericht beantragen können. Das betrifft laut Bundesinnenministerium vollziehbar ausreisepflichtige Personen ohne Duldung. So könne verhindert werden, dass aufgegriffene Personen wieder entlassen werden und untertauchen. In Waffen- und Messerverbotszonen soll die Bundespolizei in Zukunft verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen können.

Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an die Vorgaben eines Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 20. April 2016 angepasst werden. Zudem setzt der Gesetzentwurf unter anderem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Nutzung der in den Datenbeständen der Bundespolizei vorhandenen personenbezogenen Daten und zur Übermittlung dieser Daten an andere nationale und internationale Stellen um.

Gegen die Stimmen der Grünen- und der Linksfraktion stimmte der Ausschuss einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu. Unter anderem schafft danach ein neuer Paragraf zur „automatisierten Erkennung von Gefahren“ für die Bundespolizei eine Befugnis zur Erkennung von Bewegungs- und Objektmustern sowie Aufenthaltsorten, die auf Gefahren hindeuten. Zu den weiteren Änderungen zählt etwa die Schaffung einer Befugnis für die Bundespolizei zur „biometrischen Detektion in Echtzeit“.