SED-Opferbeauftragte legt Jahresbericht 2026 vor
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, hat eine positive Bilanz der jüngsten Verbesserungen für Opfer der SED-Diktatur gezogen. In ihrem heute vorgelegten Jahresbericht 2026 (21/6840(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst sie sich schwerpunktmäßig mit der Umsetzung der im Frühjahr 2025 beschlossenen Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze. Mit der Novelle(Externer Link) wurden unter anderem die SED-Opferrente erhöht und dynamisiert, ein bundesweiter Härtefallfonds eingerichtet und die Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden erleichtert.
Für die Anerkennung solcher Gesundheitsschäden wurden laut Jahresbericht drei Rechtsverordnungen erarbeitet, die der Bundesrat im Mai 2026 billigte. Sie konkretisieren die gesetzlich vorgesehene Einführung einer kriterienbasierten Vermutungsregelung. Nach Darstellung Zupkes erforderte die Übertragung wissenschaftlicher Erkenntnisse in rechtliche Vorgaben einen umfangreichen Beratungs- und Abstimmungsprozess, für den sie um Verständnis werbe. Die Verordnungen stellten nun „eine praxistaugliche und leicht handhabbare Regelung dar, die die Bewilligungsverfahren spürbar vereinfacht“.
Ausführlich geht Zupke auch auf den bundesweiten Härtefallfonds ein. Die Richtlinie für die Gewährung der Unterstützungsleistungen trat im November 2025 in Kraft. Bis einschließlich seiner Sitzung im Juni 2026 bewilligte der zuständige Ausschuss nach ihren Angaben 1,14 Millionen Euro für 307 Antragstellerinnen und Antragsteller. Der Fonds leiste bereits wenige Monate nach seiner Einrichtung einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Betroffenen, die sich teilweise in äußerst prekären finanziellen Verhältnissen befänden, schreibt Zupke. Dies gelte besonders für Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in Spezialkinderheimen oder Jugendwerkhöfen untergebracht gewesen seien. Zupke will die bisherigen Erfahrungen mit dem Stiftungsgremium auswerten und unter anderem prüfen, ob Nachweispflichten vereinfacht werden können.
Auch die Erhöhung und Dynamisierung der SED-Opferrente sowie die verbesserten Leistungen für beruflich Verfolgte und verfolgte Schülerinnen und Schüler bewertet die Opferbeauftragte positiv. Bei Gesprächen mit Betroffeneninitiativen sei deutlich geworden, dass viele Opfer die gesetzlichen Änderungen als „Wertschätzung ihrer Lebensleistung“ empfänden. Besonders wichtig sei die Entkopplung der SED-Opferrente von der Bedürftigkeit. Ehemalige politische Häftlinge hätten ihr berichtet, dass sie die Leistung nun nicht mehr als Sozialleistung, sondern als „Ehrenpension“ wahrnähmen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts ist die Unterstützung der Opfer des Zwangsdopings in der DDR. Zupke spricht sich für ein dauerhaftes und niedrigschwellig zugängliches Unterstützungssystem aus. Notwendig sei eine „zeitnahe und praktikable Lösung im Sinne der Betroffenen“. Nach ihren Gesprächen im parlamentarischen Raum lasse sich dies aus ihrer Sicht am besten durch ein eigenständiges, auf die Dopingopfer zugeschnittenes Gesetz erreichen.
Zupke war am 7. Mai 2026 für eine zweite Amtszeit gewählt worden. In ihrem Vorwort kündigt sie an, neben der weiteren Umsetzung der Gesetzesnovelle verstärkt bisher wenig beachtete Opfergruppen in den Blick zu nehmen. Dazu zählt sie Kinder politisch Verfolgter, minderjährige Opfer des DDR-Zwangsdopingssystems, als sogenannte „Asoziale“ Verurteilte sowie Frauen, die in Geschlossenen Venerologischen Stationen festgehalten wurden.