Ausschuss diskutiert über Zukunft des Unterhaltsvorschusses
Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwochvormittag einen Antrag (21/4539(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke für eine Reform des Unterhaltsvorschusses mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der AfD-Fraktion abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich, wobei auch sie, wie Die Linke, scharfe Kritik an der aktuellen Debatte über eine mögliche Kürzung der Leistung übte. Die Bundesregierung verwies auf die angespannte Haushaltslage.
Die Linke hatte in dem Antrag kritisiert, Einschränkungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) führten dazu, dass die Leistungen viele Unterhaltsberechtigte nicht erreichen. So würden Alleinerziehende mit Kindern über zwölf Jahren den Unterhaltsvorschuss nur nach einer Bedarfsprüfung erhalten, kritisieren die Abgeordneten. Die Fraktion forderte deshalb unter anderem, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt werden, also von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres angehoben werden.
Die Unionsfraktion betonte in der Beratung, es handele sich beim Unterhaltsvorschuss nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine Leistung des Staates, wenn Väter nicht für ihre Kinder zahlten. Diese sei 2017 extrem ausgeweitet worden, und der Staat müsse sich derzeit fragen, ob er sich das noch leisten könne. Die SPD konstatierte eine Gerechtigkeitslücke, weshalb im Koalitionsvertrag auch vereinbart worden sei, nur noch die Hälfte des Kindergeldes mit dem Unterhaltsvorschuss zu verrechnen. Weitere Forderungen der Linken seien aber derzeit fiskalisch schwer umzusetzen. Die Grünen kritisierten die diskutierten Einschränkungen für Alleinerziehende deutlich und verwiesen darauf, dass Alleinerziehende und deren Kinder ohnehin schon eine strukturell benachteiligte Gruppe seien. Die Linke forderte, man dürfe Alleinerziehende nicht weiter in die Armut treiben und dafür bestrafen, dass der andere Elternteil (meist der Vater) nicht zahle. Diskutiert wurde ebenfalls, wie die Rückgriffquote erhöht werden kann und weshalb diese in den Bundesländern so unterschiedlich hoch ist.